Kanaldichtigkeitsprüfung - Fristverlängerung nicht für Hagen!
Bisher waren alle Grundstückseigentümer verpflichtet, eine Dichtigkeitsprüfung ihrer Abwasserkanäle bis zum 31.12.2015 vornehmen zu lassen. Nun hat aber das NRW-Umweltministerium einen Erlass verabschiedet, wonach eine Fristverlängerung dieser Dichtigkeitsprüfung unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.
Die Frist würde dann von 2015 auf 2023 verlängert. Dies ist aber nur möglich, wenn die Kommune entweder Sanierungsmaßnahmen in einem Abwasserbeseitigungskonzept festgelegt hat oder aber für abgegrenzte Teile ihres Gebietes die öffentliche Kanalisation im Rahmen der Selbstüberwachung überprüft. Grundstückseigentümer können aufatmen. Die Gemeinde muss um eine Fristverlängerung zu bewirken, die Satzung zur Dichtheitsprüfung an die Selbstüberwachung des öffentlichen Kanals koppeln, da diese bereits 2006 in allen Städten durchgeführt wurde und die nächste Untersuchung erst in 15 Jahren stattfinden muss, könnte damit eine Fristverlängerung bis 2023 erwirkt sein. Dies gilt nicht für Wasserschutzgebiete.
Wer sein Eigentum in einem Wasserschutzgebiet hat, muss zu dem eine teurere Druckluftprüfung vornehmen lassen, die unter Umständen dem Kanal schaden kann. Für alle anderen reicht eine Videoprüfung vollkommen aus.
Nach freundlicher Auskunft durch die Stadtentwässerung Hagen wird in Hagen erstmal keine Fristverlängerung angestrebt. Der 31.12.2015 steht weiterhin als Termin fest, für die Beendigung der Dichtheitsprüfung. Mitte Juli soll das Thema in der nächsten Ratssitzung aber wahrscheinlich nochmal angesprochen, hierzu werden wir dann informiert.
Die SEH teilte weiterhin mit, dass sie schon jetzt selbst erkennen erkennen, wenn an irgendeinem Kanal größere Undichtigkeiten vorhanden sind und würden dann selbst kontrollieren und den jeweiligen Eigentümer darauf aufmerksam machen.
Die Abwasserversickerung sei in Hagen nicht hochbelastend, sodass unser Grundwasser sauber ist und auch die SEH an die Thematik Dichtheitsprüfung gelassen herangeht.
Auch würden Sie umliegende Eigentümer ansprechen, wenn die SEH selbst Kanalreparaturen durchführen, ob in dem Zuge Dichtheitsprüfungen erfolgen sollen, da dies bei bereits geöffneter Straße eine Kostenersparnis für den jeweiligen Eigentümer bedeutet, sollten Undichtigkeiten vorhanden sein.
Trotzdem ist es wichtig und auch gesetzlich geregelt, die Umwelt zu schützen und die Dichtheitsprüfung bis Ende 2015 durchzuführen.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetpräsenz der SEH unter
http://www.sehagen.de/service-dichtheitspruefung.php